Gasprüfung G 607 für Wohnmobile & Wohnwagen – wir kommen zu Ihnen.
Mobile Flüssiggasprüfung in Wiesloch, Heidelberg und Umgebung – bequem bei Ihnen zu Hause oder auf dem Stellplatz, inklusive Plakette und Prüfbucheintrag.
In 4 Schritten zur Plakette
Termin anfragen
Ganz einfach anrufen oder Formular ausfüllen.
Wir kommen zu Ihnen
Nach Hause, auf den Stellplatz oder Campingplatz.
Prüfung vor Ort
Druck- und Dichtheitsprüfung nach G 607, ca. 30 Minuten.
Plakette & Prüfbuch
Bei bestandener Prüfung sofort Plakette und Eintrag.
Was die Gasprüfung kostet
Campingplätze & mehrere Fahrzeuge
Auf Anfrage bieten wir Sonderkonditionen für Campingplätze, Händler und Flotten mit mehreren Fahrzeugen an. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ihr Preis in 10 Sekunden
Adress-Suche & Routenberechnung via Mapbox · reale Fahrstrecke ab Wiesloch (Hin- und Rückfahrt)
Sicherheit ist gesetzlich geregelt
§ 60 StVZO – alle zwei Jahre Pflicht
Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen", der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.
Sicherer Betrieb nach DVGW-Arbeitsblatt G 607
Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion – eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. Grundlage ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607, das Anforderungen und Fristen regelt – daher auch „G 607-Prüfung". Nach erfolgreicher Prüfung wird eine neue Prüfplakette am Freizeitfahrzeug angebracht und das Ergebnis in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch) notiert.
Für wen die Bestimmungen nach G 607 gelten
Diese Technischen Regeln gelten für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, betrieben in der Gasphase, in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen, die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 und früher installiert sind. Ebenso gelten sie für Wohneinheiten, die nur zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind (z. B. Mobilheime, Jagd- und Forsthütten) und nach DIN EN 1949 installiert worden sind.

Ronald Wilken-Oppenheimer
Geprüfter Fachkundiger aus Wiesloch bei Heidelberg. Seit über 20 Jahren als Gasprüfer unterwegs – für Kunden von Baden bis in die Pfalz. Freundlich, gewissenhaft und pünktlich bei Ihnen vor Ort.
📞 0172 28 29 344Gut zu wissen
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